Immobilie mit Nießbrauch: BFH verneint Abzug vorweggenommener Werbungskosten
Finanzierungskosten für den Kauf einer Immobilie stellen dann keine vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn die Immobilie mit einem unentgeltichen Nießbrauch belastet ist. Das hat der BFH klargestellt.
Praxistipp:
Überlegen Sie, ob andere Möglichkeiten als eine unentgeltliche Übertragung gegen Nießbrauch in Betracht kommen (z. B. Varianten mit entgeltlichem oder teilentgeltlichem Charakter). Ein unentgeltlicher Nießbrauch ist ungünstig, weil er es weder dem Eigentümer der Immobilie (mangels Einkünfteerzielung) noch dem Nießbraucher (mangels Anschaffungs- und Herstellungskosten) ermöglicht, Aufwendungen steuermindernd abzuziehen.
Quelle: WISO SSP 11/2019