FinMin klärt Details zur Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung in § 35c EStG
Für energetische Sanierungsmaßnahmen in eigengenutzten Immobilien gewährt § 35c EStG seit 2020 eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Umbaukosten — verteilt auf drei Jahre. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat sich jetzt mit Einzelfragen zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung befasst. Vor allem die Themen “Anbauten” und “Rechnung des Energieberaters” sind praxisrelevant.
“Quelle: WISO SSP 11/2022”