EuGH muss klären: Drei Monats-Klausel EU-rechtskonform?
Wer aus dem EU- oder EWR-Raum nach Deutschland umzieht und keine eigenen Einkünfte hat, bekommt in den ersten drei Monaten kein Kindergeld mehr. So regelt es § 62 Abs. 1a EStG seit 2019. Der EuGH muss jetzt auf Vorlagebeschluss des FG Bremen entscheiden, ob diese Regelung mit EU-Recht im Einklang steht.
“Quelle: WISO SSP 10/2020”