Boni der Krankenkasse nur als Aufwandsersatz steuerneutral
Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten stellen nur dann keine Beitragserstattungen dar, wenn sie einen Aufwand (pauschal) ausgleichen, den Sie als Versicherter tatsächlich hatten. Mit diesem Urteil hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung präzisiert.
“Quelle: WISO SSP 10/2020”