Einkommensteuer: Teilerlass eines KFW-Darlehens ist als Arbeitslohn zu versteuern
Wird ein KFW-Darlehen aufgenommen, um damit eine Fortbildungsmaßnahme zu finanzieren, sind die Zinsen als Werbungskosten absetzbar. Aber was gilt, wenn Sie von der KfW einen Teil des Darlehens erlassen bekommen?
Die Frage hat der BFH nun – nicht gerade steuerzahlerfreundlich – beantwortet: Der Erlassungsbetrag ist Arbeitslohn bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit und entsprechend zu versteuern (BFH, Urteil vom 23.11.2023, Az. VI R 9/21, Abruf-Nr. 239751).
Quelle: WISO SSP 03/2024