Durch Umschuldung entstandene Fremdwährungsverluste: Keine Werbungskosten bei Vermietungseinkünften
Nimmt der Steuerzahler ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, das er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit dies bei der Umschuldung realisierte Währungskursverluste betrifft. Der BFH bleibt dabei, dass dies Vorgänge auf der privaten Vermögensebene sind (BFH, Urteil vom 12.03.2019, Az. IX R 36/17, Abruf-NR. 210782)
Quelle: WISO SSP 10/2019