Doppelte Krankenversicherung: Beide Beträge abzugsfähig?
Ist ein Steuerzahler gleichzeitig in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung versichert, kann er lediglich die Beiträge als Sonderausgaben abziehen, die er an die gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Ob das richtig ist oder ob die Finanzverwaltung nicht beide Beträge als Sonderausgaben anerkennen muss, muss jetzt das BVerfG entscheiden.
Quelle: WISO SSP 02/2019