“Diszi” wegen Facebook-Kommentar: Anwaltskosten abziehbar
Ein Soldat, gegen den wegen eines Facebook-Kommentars ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren durchgeführt wird, in dem es auch um den Fortbestand des Dienstverhältnisses geht, kann Anwaltskosten als Werbungskosten geltend machen. Diese Auffassung vertritt das FG Köln.
“Quelle: WISO SSP 11/2021”