BFH: So mindern Aufwendungen für Schulhund die Steuerlast
In welcher Höhe kann eine Lehrkraft Aufwendungen für einen “Schul- bzw. Therapiehund” als Werbungskosten geltend machen ? Mit dieser Frage musste sich der BFH in zwei Fällen befassen. Erfahren Sie, wann und in welcher Höhe der BFH den Werbungskostenabzug anerkennt.
Der BFH stellt klar, dass bei einem Hund, der aufgrund vorliegender Pädagogikkonzepte im Schulunterricht eingesetzt werde, Aufwendungen für dessen Ausbildung in voller Höhe abzugsfähig seien. Die laufenden Kosten seien in einen privaten und beruflichen Teil aufzuteilen (per Schätzung), wobei maximal 50 Prozent der laufenden Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden könnten. Dieser hälftige Abzug sei zu gewähren, wenn der Hund innerhalb einer regelmäßig fünftägigen Unterrichtswoche arbeitstäglich in der Schule eingesetzt werde (BFH, Urteile vom 14.01.2021, Az. VI R 15/19, Abruf-Nr. 221357; Az. VI R 52/18, Abruf-Nr. 221363).
“Quelle: WISO SSP 05/2021”