Betreuung von Haustieren ist nach § 35a EStG begünstigt
Fahren Sie in den Urlaub oder auf Geschäftsreise und lassen in dieser Zeit Ihr Haustier von einem selbstständigen Pflegedienst für Haustiere betreuen, steht Ihnen jetzt auch “BFH-offiziell” eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu. Einzige Bedingung: Das Haustier muss “im” Haushalt betreut werden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016