Auslandssemester: BFH erleichtert Werbungskostenabzug
Studierende, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, können Aufwendungen für Auslandssemester und ‑praktika als (vorweggenommene) Werbungskosten geltend machen, wenn die Inlandsuniversität die erste Tätigkeitsstätte bleibt. Das hat der BFH entschieden.
“Quelle: WISO SSP 02/2021”