Aufgabe eines Wohnrechts: Wie steuerlich zu werten?
Ist die Ausgleichzahlung für die Aufgabe eines Wohnrechts als nachträgliche Anschaffungskosten der Immobilie zu werten (mit der Folge, dass die Aufwendungen nur im Wege der Gebäudeabschreibung mit zwei Prozent pro Jahr abziehbar sind)? Oder handelt es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, die im Jahr der Zahlung in voller Höhe den Gewinn mindern? Mit diesen Fragen wird sich der BFH auseinandersetzen.
“Quelle: WISO SSP 11/2021”