Arbeitgeberzuschuss für Fahrten zur Arbeit mit dem ÖPNV und für Jobtickets ist jetzt steuerfrei
Seit dem 01.01.2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, genauso wieder steuerfrei wie Zuschüsse zum Jobticket. Doch damit nicht genug: der Gesetzgeber bezuschusst sogar die Privatnutzung.
Auswirkungen des § 3 Nr. 15 EStG
Durch die Einführung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG tritt künftig kein Verbrauch der 44-Euro-Freigrenze bzw. des Rabattfreibetrags mehr ein. Die neue Steuerfreiheit führt zur Sozialversicherungsfreiheit.
Die steuerfreien Leistungen für die Zuschüsse zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach § 3 Nr. 15 S. 1 und S. 2 EStG mindern die Entfernungspauschale für die Fahrten zur Arbeit. Es besteht daher eine Pflicht zur Bescheinigung dieser steuerfreien Leistungen nach § 41b Abs. 1 Nr. 6 EStG in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung. Offen ist u. E., ob auch die Zuschüsse für sonstige Privatfahrten bescheinigt werden müssen.
Quelle: WISO SSP Steueränderungen 2019