Anschaffungsnahe Herstellungskosten: BFH genehmigt steuergünstige Gestaltung
Überschreiten Instandhaltungs- und Modernisierungskosten, die Sie in den drei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie aufwenden, 15 Prozent der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten, dürfen Sie diese Kosten nicht sofort als Werbungskosten abziehen. Es liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, die sich nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich auswirken. (§6 Abs.1 Nr. 1a EStG). Gut zu wissen, dass der BFH eine steuergünstige Gestaltung genehmigt hat. Nicht in die 15-Prozent-Grenze fallen nämlich Aufwendungen “vor” der Anschaffung.
“Quelle: WISO SSP 11/2020”
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