Energetische Eigenheimsanierung: BMF begünstigt auch Maßnahmen ohne Effizienzgewinn
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
Für energetische Sanierungsmaßnahmen in eigengenutzten Wohnimmobilien gewährt § 35 c EstG seit 2020 eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Umbaukosten — verteilt auf drei Jahre. Nach dem Gesetz werden nur bestimmte, explizit aufgezählte, Maßnahmen gefördert, die die Energieeffizienz steigern. Das BMF hat die Steuerermäßigung in seinem Anwendungsschreiben vom 14.01.2021 auf “Umfeldmaßnahmen” erweitert.
“Quelle: WISO SSP 03/20214”