Doppelte Haushaltskosten: Auch Kosten für Garage oder Stellplatz fallen nicht unter 1.000-Euro-Grenze
von Dipl.-Vw. Günter Göbel, Würzburg
Seit dem 01.01.2014 dürfen Sie bei einer doppelten Haushaltsführung für Unterkunftskosten nur noch maximal 1.000 € im Monat als Werbungskosten ansetzen. Zu diesen Unterkunftskosten rechnen weder Kosten für Einrichtung und Hausrat noch für Garage oder Stellplatz. Erstere Aussage stammt vom BFH, letztere vom FG Saarland. All diese Kosten sind zusätzlich bei der doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.
“Quelle: WISO SSP 11/2020”
Jetzt Kontakt aufnehmen