Unbefristete Zeitarbeit: Wie berechnen sich die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb?
Kann ein Arbeitnehmer, der in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen steht, seine Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte nach Reisekostengrundsätzen abrechnen oder kann er nur die Entfernungspauschale geltend machen? Mit dieser Frage muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. VI R32/20 befassen. Das FG Niedersachsen hat die arbeitnehmerungünstige Auffassung vertreten: Die Entfernungspauschale sei selbst dann das höchste der Gefühle, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Entleiher eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat und das Leiharbeitsverhältnis nach Ablauf der jeweiligen Frist immer wieder verlängert worden ist (FG Niedersachsen, Urteil vom 28.05.2020, Az. 1 K 382/16, Abruf-Nr.217475).
Quelle: WISO SSP 09/2020