Kindergeld: Neue Revisionsverfahren zur “mehraktigen Berufsausbildung”
Die mehraktige Berufsausbildung lässt den BFH nicht los. Aktuell hat das FG Münster mehrere Verfahren hochgehievt, u. a.: Stellt die Ausbildung zum Industriemechaniker und das anschließende berufsbegleitende Fachhochschulstudium Maschinenbau eine einheitliche mehraktige Berufsausbildung dar? Ist die Ausbildung zum Versicherungskaufmann und das anschließende berufsbegleitende Fachhochschulstudium Betriebswirtschaft eine einheitliche mehraktige Berufsausbildung? Das FG Münster hat das jeweils bejaht und den Eltern Kindergeld zugestanden (Maschinenbau: Urteil vom 07.03.2019, Az. 8 K 2774/18 Kg, Abruf-Nr. 212374; BWL: Urteil vom 07.03.2019, Az. 8 K 1903/18 Kg, Abruf-Nr. 212375. Die Revisions-Az beim BFH lauten III R 29/19 — Maschinenbauj und III R 32/19 — BWL.
Quelle: WISO SSP 12/2019