Lebensgefährten teilen sich Wohnung: Mietvertrag wird nicht anerkannt
Vermietet eine Frau die Hälfte der Wohnung an ihren Lebensgefährten, liegt kein steuerrechtlich anzuerkennendes Mietverhältnis vor. Das Mietverhältnis hält einem Fremdvergleich nicht stand. Ein fremder Dritter lässt sich nicht darauf ein, nur zur Mitnutzung einer Wohnung berechtigt zu sein, die über keine individuellen und abgrenzbaren Wohnräume verfügt und damit keine Privatsphäre zulässt. Daran ändert sich auch nichts, wenn in der Wohnung zwei Schlafzimmer existieren (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.2019, Az. 1 K 699/19, Abruf-Nr. 210017).
Quelle: WISO SSP 08/2019