Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Betreuer: Nur bis zum Übungsleiterfreibetrag steuerfrei?
Wie ist die Aufwandsentschädigung zu versteuern, die ein selbständig tätiger ehrenamtlicher Betreuer aus einer Landeskasse erhält? Ist sie in voller Höhe steuerfrei oder ist die Steuerfreiheit begrenzt auf den Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 2.400 Euro? Mit dieser Frage muss sich der BFH im Revisionsverfahren mit dem Az. VIII R 20/19 befassen. Das FG Baden-Württemberg hat in der Vorinstanz die für den Steuerzahler ungünstige Auffassung vertreten (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2019, Az. 2 K 317/17, Abruf-Nr. 209751).
Quelle: WISO SSP 08/2019