25 Tage im Jahr direkt auf die Baustelle: Ist der Handwerksbetrieb da noch die erste Tätigkeitsstätte?
Ist der Handwerksbetrieb noch die erste Tätigkeitsstätte eines Elektroinstallateurs, wenn der an 25 Tagen im Jahr direkt zur Baustelle fährt und an den restlichen Tagen erst zum Betrieb und dann zur Baustelle? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen (Az. VI R 14/19). Das FG Thüringen hat in der Vorinstanz die Auffassung vertreten, dass eine erste Tätigkeitsstätte gegeben ist (FG Thüringen, Urteil vom 28.02.2019, Az. 1 K 498/17, Abruf-Nr. 209484). Ob dieser Fall schon unter denen ist, die der BFH im Juli veröffentlichen will, ist aber offen. denn er ist ja erst im Jahr 2019 zum BFH gelangt.
Quelle: WISO SSP 07/2019