Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung
Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, bei der Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016