Auszug aus Kinderzimmer kann doppelten Haushalt bringen
Eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass liegt auch vor, wenn ein Steuerzahler seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlagert und in seiner Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet (R 9.11 Abs. 2 S. 5 LStR). Nach diesem Grundsatz wird eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung auch dann begründet, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort schon besteht und ein zweiter (doppelter) Haushalt dazukommt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2016