Steuern sparen durch Verdoppelung des Altersentlastungsbetrags
Rentner, die Nebeneinkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung erzielen, können nach dem Jahr, in dem sie 64 Jahre alt geworden sind, einen Altersentlastungsbetrag nutzen. Viele verheiratete Ehepaare schöpfen diesen Altersentlastungsbetrag nicht optimal aus, weil etwa ein Konto, aus dem Zinseinnahmen zufließen, nur auf den Namen des Ehemannes lautet.
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015