Typische Anwendungsfälle aus der Praxis
Typische Fälle aus der Praxis zeigen, wann Sie von § 129 AO Gebrauch machen können:
Beispiel Doppelte Haushaltsfühung:
Ein Arbeitnehmer mit doppelter Haushaltsführung bemerkt ein Jahr nach Erhalt seines Steuerbescheids, dass er aufgrund eines Eingabefehlers in seiner Steuersoftware die Miete für die Zweitwohnung nur für einen Monat eingegeben hat. Aus den eingereichten Unterlagen war jedoch klar erkennbar, dass die doppelte Haushaltsfürhung das gesamte Jahr bestanden hat.
Quelle: WISO SteuerBrief 12/2015