Verkauf einer Lebensversicherung mit Verlust
So wahren Sie Ihre Chance auf Verlustabzug
Verkaufen Sie eine Lebensversicherung, die Sie vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen haben und erzielen dabei wegen hoher Bearbeitungsgebühren, einer frühen Beitragsfreistellung oder der schlechten Entwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung Verluste, erleben Sie steuerlich eine böse Überraschung. Das Finanzamt stuft die Verluste als “Privatvergnügen” ein und lässt sie steuerlich unbeachtet. Dagegen sollten Sie sich wehren. Beim BFH sind zwei Musterprozesse anhängig.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2016