Arbeitszimmer: Halbtägige Telearbeit von zu Hause zählt nicht
Eine alleinerziehende Mutter, die vormittags im Büro und nachmittags im häuslichen Arbeitszimmer am Telearbeitsplatz tätig ist, kann Aufwendungen für das Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn ihr der Arbeitsplatz im Büro auch am Nachmittag zur Verfügung stünde.
Quelle: WISO Steuer-Brief Ausgabe 10/2015