Kindergeld — Meldung bei Agentur für Arbeit auch bei Arbeitsunfähigkeit
Für ein Kind, das noch keine 21 Jahre alt ist, erhalten Sie unter anderem dann Kindergeld, wenn sich das Kind bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland als arbeitssuchend meldet. Diese Meldung ist nach Ansicht des BFH selbst dann zwingend, wenn das Kind arbeitsunfähig ist.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2016