BMF veröffentlicht neue Umzugskostenpauschalen für die Jahre 2016 und 2017
Zieht ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen um, darf er neben den Speditionskosten noch eine Umzugskostenpauschale als Werbungskosten abziehen. Das BMF hat jetzt die Pauschalen für Umzüge im Jahr 2016 und 2017 veröffentlicht.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 12/2016