Musterprozess: Kosten für Epilepsie-Hund wie absetzbar?
Ist es korrekt, dass ein Steuerzahler selbst getragene Aufwendungen für einen Epilepsiehund nur entweder über den Behindertenpauschbetrag oder als allgemeine außergewöhnliche Belastung bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend machen kann? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.
Im konkreten Fall ging es um eine Epilepsie erkrankte- schwerbehinderte — Steuerzahlerin mit einem Grad der Behinderung von 100. Sie wollte Aufwendungen für einen Hund steuermindernd geltend machen, der als ihr Begleiter und Epilepsie-Warner ausgebildet wurde. Der Hund sollte aufgrund von Veränderungen des Hautgeruchs und der Oberflächentemperatur erkennen, dass ein Epilepsieanfall bevorstand — und über einen Notfallknopf am Rollstuhl Hilfe herbeirufen. Vor dem FG Baden Württemberg ging es nun darum, ob die Aufwendungen für den Hund
- sowohl über den Behindertenpauschbetrag (§ 33b S. 2 EStG)
- als auch über Einzelkostennachweise als allgemeine außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG)
geltend gemacht werden können. Das FG entschied entweder Behindertenpauschbetrag oder — wie auch immer gearteter — Einzelkostennachweis (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2016, Az. 2 K 2338/15, Abruf-Nr. 192333)
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017