Befristeter Nießbrauch: Überschusserzielungsabsicht wird bei Fremdvermietung unterstellt
Schenken Eltern ihrem Kind eine Immobilie und behalten sich befristet für die nächsten fünf Jahre einen Nießbrauch für die Vermietungseinkünfte zurück, darf das Finanzamt trotz der zeitlichen Befristung des Nießbrauchs nicht generell von einer fehlenden Überschusserzielungsabsicht ausgehen und alle Vermietungsverluste steuerlich untergehen lassen. Zumindest bei Vermietung an fremde Mieter ist stets eine Überschusserzielungsabsicht zu unterstellen. So sieht es jedenfalls das FG Münster.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 04/2017