Aufforderung des Finanzamts führt zu Sieben-Jahres-Frist
Fordert Sie das Finanzamt auf, eine Steuererklärung abzugeben, müssen Sie dem für das betreffende Jahr nachkommen. Stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung gar nicht vorgelegen haben, gilt hinsichtlich der Festsetzungsverjährung statt der Vier-Jahres-Frist (für freiweillige Veranlagungen) dennoch die großzügigere Sieben-Jahres-Frist (für Pflichtveranlagungen). Das hat der BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2018