Spezialinternat für Kinder mit ADHS-Krankheit: Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abziehbar?
Leiden Kinder unter einer Aufmerksamkeitsstörung (ADHS) und besuchen deshalb ein Internat im Ausland, sind diese Kosten nicht als Heilbehandlung anzukennen, wenn vor dem Internatsantritt weder ein Attest eines Amtsarztes noch eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes vorliegt. Der Abzug als außergewöhnliche Belastung scheidet aus. Dieser Ansicht ist das FG Düsseldorf (Urteil vom 14.03.2017, Az. 13 K 4000/15 E, Abruf-Nr. 194290). Es hat aber die Revision beim BFH zugelassen. Ein Az. lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 07/2017