BFH: Zwei Jahre ununterbrochener Freiwilligendienst im Ausland lässt Kindergeldanspruch entfallen
Eltern haben für ihr Kind keinen Kindergeldanspruch mehr, wenn es zwei Jahre ununterbrochen einen Freiwilligendienst in Amerika leistet (Missionarsdienst). Denn das Kind hat in diesem Fall keinen Wohnsitz mehr in Deutschland (BFH, Urteil vom 13.07.2016, Az. XI R 8/15, Abruf-Nr. 189238)
Quelle: WISO SSP Ausgabe 11/2016Eltern haben für ihr Kind keinen Kindergeldanspruch mehr, wenn es zwei Jahre ununterbrochen einen Freiwilligendienst in Amerika leistet (Missionarsdienst). Denn das Kind hat in diesem Fall keinen Wohnsitz mehr in Deutschland (BFH, Urteil vom 13.07.2016, Az. XI R 8/15, Abruf-Nr. 189238)
Quelle: WISO SSP Ausgabe 11/2016