BFH gibt neue Berechnungsgrundsätze vor
Der BFH hat jetzt klargestellt, dass die Finanzämter die zumutbare Belastung seit Jahrzehnten falsch berechnen. Leist man die Vorschrift in § 33 Abs. 3 S. 1 EStG genau, muss nämlich ein mehrstufiges Berechnungsverfahren durchgeführt werden. Danach darf nur noch der Teil des Gesamtbetrags der Einkünfte, der den in der Tabelle erfassten Stufengrenzbetrag übersteigt, mit dem jeweils höchsten Prozentsatz belastet werden (BFH, Urteil vom 19.01.2017, Az. VI R 75/14, Abruf-Nr. 192930).
Quelle: WISO SSP Ausgabe 05/2017