Umzugskosten wegen Einrichtung eines Telearbeitsplatzes
Sind Sie umgezogen, weil Ihr Arbeitgeber Ihnen Telearbeit erlaubt hat und Ihre bisherige Wohnung dafür nicht eingerichtet war, sollten Sie in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung Umzugskosten sowie die Umzugskostenpauschalen geltend machen. Denn der Umzug dürfte hier auch dann beruflich veranlasst sein, wenn Sie sich keine Stunde Fahrtzeit pro Tag sparen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2017