Tätigkeitsstätte eines Streifenpolizisten: BFH-Urteil richtig lesen
Gute Nachrichten gibt es für Polizisten im Streifendienst, die für 2013 noch keine Steuererklärung eingereicht haben oder bei denen für 2013 und die Vorjahre noch ein Einspruchsverfahren zur Frage offen ist, ob sie an ihrer Dienststelle eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. der BFH hat eine regelmäßige Arbeitsstätte nämlich verneint.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2017