Kirchensteuer bei Teileinkünfteverfahren abziehbar
Behält die Bank für Kapitalerträge Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein, darf die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2017