Kindergeldanspruch auch bei berufsbegleitendem Studium
Studiert ein Kind als Erstausbildung und arbeitet daneben 30 Stunden in der Woche, muss das für den Kindergeldanspruch nicht schädlich sein. Das gilt selbst dann, wenn für das Studium nur fünf Wochenstunden übrigbleiben. Das hat der BFH klargestellt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 02/2017