Wohn-Riester: Keine Entnahmen für Erweiterung einer Wohnung
Wenn Sie “Wohn-riestern”, können Sie eingezahlte Beträge nicht entnehmen, um damit ein Darlehen zu tilgen, das Sie aufgenommen haben, um an Ihre Wohnung einen Wintergarten anzubauen. Das hat der BFH entschieden udn damit der Vorinstanz widersprochen.
Quelle: WISO SSP 08/2019