Das BMF-Schreiben zum “Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus”
Das BMF hat sich in einem Schreiben ausführlich mit dem “Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus” auseinandergesetzt. Dieses gilt seit dem 01.01.2019 und soll über eine Sonderabschreibung mehr preisgünstigen Wohnraum schaffen. SSP stellt Ihnen den Inhalt des BMF-Schreibens vor.
Sinn und Zweck der neuen Sonder-AfA
§ 7b EStG formuliert eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubauten. Davon verspricht sich der Gesetzgeber die Schaffung neuer Wohnungen. Kernstück der Neuregelung ist, dass Sie neben der linearen AfA von zwei Prozent eine Sonder-AfA bekommen, und zwar für das Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung bis zu fünf Prozent und in den drei Folgejahren jeweils bis zu fünf Prozent. Das macht dann zusammen in vier Jahren 28 Prozent (4 x 5 Prozent Sonder-AfA plus 4 x 2 Prozent reguläre AfA).
Wichtig:
Egal, ob Sie anschaffen oder selbst herstellen: Die Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA beträgt maximal 2.000 Euro je qm Wohnfläche. Das ist die Obergrenze. Alles, was über diese 2.000 Euro-Marke hinausgeht, können Sie nur noch linear abschreiben.
“Quelle: WISO SSP 09/2020”