Werkzeuggeld — Klarstellung
Zur Klarstellung wird die Aufzählung der Gegenstände, die nicht als Werkzeug im Sinne des § 3 Nr. 30 EStG gelten, um die Telekommunikationsgeräte sowie die Zubehörteile für Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte erweitert.
Quelle: WISO SSP 01/2023