Vorzeitiger Rentenbezug ohne Abschlag: So mindern Ausgleichzahlungen Ihre Steuerlast
von Dipl.- Finanzamt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
Gehen Sie früher in Rente, müssen Sie bei der gesetzlichen Rente Abschläge in Kauf nehmen. Um das zu vermeiden, bietet Ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Möglichkeit, Ausgleichszahlungen zu leisten. Diese Zahlungen können Sie als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen. Erfahren Sie anhand eines “Mustereinzahlers”, wie sich diese Zahlungen auswirken, um zu entscheiden, ob isch das Modell für Sie lohnt. Für alle, die sich für das Modell näher interessieren, hält SSP außerdem eine elfseitige Sonderausgabe bereit (mehr dazu am Ende des Beitrags).
“Quelle: WISO SSP 09/2021”