Vorsorgeaufwand bei ausländischen Einkünften: Ins DBA schauen
Einem Arbeitnehmer kann der volle Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen selbst dann zustehen, wenn er einen Teil seines Gehalts im Ausland erzielt hat und dieser deshalbs teuerfrei geblieben ist. Das gesetzliche Abzugsverbot ist EU-widrig.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 03/2018