Vom Arbeitgeber gestellte Dienstwagen
Gleiches wie bei einem PKW im Betriebsvermögen gilt, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung stellt. Auch hier trägt typischerweise Ihr Arbeitgeber die laufenden Unterhaltskosten und damit auch die Kosten für den Treibstoff. Sie müssen den privaten Nutzungsanteil ebenfalls lediglich nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung versteuern und sind deshalb von den Preissteigerungen nicht betroffen.
PRAXISTIPP: Fahren Sie als Dienstwagen ein Elektrofahrzeug, wird dieses regelmäßig auch bei Ihnen zu Hause geladen. Die dort verursachten Stromkosten belasten damit sofort Ihre Liquidität. Die Finanzverwaltung gestattet es jedoch, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber monatliche Pauschalen als steuerfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG erstattet.
“Quelle: WISO 21/2021”