Vermietung: Höhere Abschreibung für An- und Umbauten ab 2023 kennen und richtig berechnen
Bisher galt der Grundsatz, dass Gebäude im Betriebsvermögen (mit drei Prozent) regelmäßig schneller abgeschrieben werden können als ähnliche Gebäude im Privatvermögen (mit zwei Prozent). Durch das JStG (Jahressteuergesetz) 2022 ist die höhere Abschreibung mit drei Prozent auch für Gebäude im Privatvermögen ermöglicht worden, jedoch nur bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022.
Quelle: WISO SSP 05/2023