Vermietung des häuslichen Arbeitszimmer an Arbeitgeber: BMF ändert Steuerregeln
Vermieten Sie ein Arbeitszimmer in Ihrem Eigenheim als Büro an Ihren Arbeitgeber, können Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Das BMF hat jetzt auf ein BFH-Urteil aus dem Jahr 2018 reagiert und die Steuerregeln für den Fall geändert, dass Ihr Arbeitgeber an der Vermietung ein hohes eigenes Interesse hat und Sie aus der Vermietung anfangs Verluste erzielen. Den Verlustabzug bekommen Sie nur noch dann, wenn Sie das Finanzamt von Ihrer Überschusserzielungsabsicht überzeugen.
Quelle: WISO SSP 07/2019