Vermietung an Angehörige: Wann Sie einen Mietzuschlag für Möblierung ansetzen müssen
Wenn Sie eine Immobilie oder Wohnung an nahe Angehörige vermieten, müssen Sie mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, damit Sie die Werbungskosten voll abziehen können. Bleiben Sie darunter, gewährt das Finanzamt nur einen anteiligen Abzug. Ist die Wohnung schon möbliert, müssen Sie bei der 66-Prozent-Grenze einen Mietzuschlag für die Möblierung kalkulieren. Aber nur dann, wenn sich dieser aus einem örtlichen Mietspiegel oder am Markt realisierbaren Zuschlägen ermitteln lässt.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 08/2018