Vater-Kind-Kur: Aufwendungen für Geschwisterkind absetzbar?
Praxishinweis: Unabhängig von der Kur ist dem Vater durch die Mitnahme des 15-jährigen aber eine Belastung entstanden, die außergewöhnlich und dem Grunde nach zwangsläufig ist. Deshalb sind die Anforderungen, die R 33.1 Sätze 1 und 2 EStR an den Abzug stellen, hier erfüllt: “1. § 33 EStG setzt eine Belastung des Stpfl. auf Grund außergewöhnlicher und dem Grunde und der Höhe nach zwangsläufiger Aufwendungen voraus. 2. Der Stpfl. ist belastet, wenn ein Ereignis in seiner persönlichen Lebenssphäre ihn zu Ausgaben zwingt, die er selbst endgültig zu tragen hat.” Bitten Sie das Finanzamt deshalb darum, die Zwangsläufigkeit der Ausgaben im konkreten Fall nach diesen Grundsätzen zu beurteilen.
Quelle: WISO SSP Ausgabe 09/2016