Unterstützung von Schwester und Schwager: Fall für § 33 EStG?
Können Sie Unterhaltsleistungen an Personen, gegenüber denen Sie nicht nach § 1601 BGB zum Unterhalt verpflichtet sind, als allgemeine außergewöhnliche Belastung abziehen, wenn Sie den Unterhalt aufgrund einer sittlichen Verpflichtung leisten? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen, nachdem das FG Köln den Abzug in der Vorinstanz bejaht hat.
“Quelle: WISO SSP 11/2020”
Jetzt Kontakt aufnehmen